Opt-In Adressen sind Adressen mit Werbeeinwilligung oder Adressen mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung.
Opt-In ist der englische Begriff für Einwilligung. Im Zusammenhang mit gekauften Adressen steht Opt-In in der Regel für Werbeeinwilligung.
Im Gegensatz zum Opt-In gibt es auch das so genannte Opt-Out. In dem Fall muss der Betroffene die Werbung oder andere Optionen aktiv abwählen. Im Falle von Werbemaßnahmen ist ein Opt-Out heute nicht mehr zulässig.
Ein Interessent muss Werbemaßnahmen immer bewusst zustimmen, damit ihm ein Unternehmen auf legalem Weg Werbung zusenden kann. Die einzige Ausnahme ist der Postversand. Postalisches Marketing ist auch ohne Opt-In bzw. ohne Werbeeinwilligung möglich.
Mit der DSGVO kommt zur Werbeeinwilligung noch die Einwilligung zur Verarbeitung von Daten natürlicher Personen hinzu. Auch in diesem Zusammenhang wird von einem Opt-In gesprochen.
Seriöse Adresshändler werben nicht mit Opt-In Adressen. Das liegt daran, dass ein Opt-In nicht ohne die Zustimmung des Betroffenen auf dritte Parteien übertragbar ist. In der Praxis stimmt allerdings niemand bewusst der Zusendung von Werbung dritter Parteien zu.
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